staatl. anerkannter Großfeuerwerkerlehrgang

(=Grundlehrgang für das Abbrennen von Feuerwerken):


Teilnahmevoraussetzungen

eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
das Mindestalter von 21 Jahren
der Nachweis über die Mitwirkung bei mindestens 26 Großfeuerwerken.

(Der Tätigkeitsnachweis ist vom verantwortlichen Feuerwerker mit Angabe des Datums und der Nummer seiner Erlaubnis sowie der ausstellenden Behörde zu unterzeichnen. Die Feuerwerke sind einzeln mit Datum, Art und Ort aufzuführen. Nachweisformulare können von uns bezogen werden. - Grundsätze für Lehrgänge Anlage 4 A III 3 SprengG)

Der Großfeuerwerkerschein wird benötigt, wenn Sie Großfeuerwerkskörper der Klassen III und IV sowie Stoppinen und Feuerwerkspulver erwerben und abbrennen möchten. Zur häufig gestellten Frage ob Sie die Helfernachweise bei uns erwerben können lesen Sie bitte hier.

Termine und Preise


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