Pyroflash-Spezialeffekte aus Mötzing - Ihr Profi-Partner in Sachen Feuerwerk
staatl. anerkannter SFX-Lehrgang

(=Sonderlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und Wiedergewinnen - mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- oder Fernsehproduktionsstätten):

Teilnahmevoraussetzungen

das Mindestalter von 21 Jahren
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
der erfolgreiche Abschluß eines staatlich anerkannten Grundlehrganges (Bühnenfeuerwerk oder Großfeuerwerk). (vgl.§35 Abs. 2 der 1. SprengV)
der Nachweis über die Mitwirkung an mindestens 10 verschiedenartigen Effekten mit explosionsgefährlichen Stoffen.



 

(Der Tätigkeitsnachweis ist vom verantwortlichen Feuerwerker mit Angabe des Datums und der Nummer seiner Erlaubnis sowie der ausstellenden Behörde zu unterzeichnen. Die verschiedenen Effekte sind einzeln mit Datum, Art und Ort aufzuführen. - Grundsätze für Lehrgänge Anlage 18.1 A III 3 SprengG)

Der Filmpyrotechnikerschein wird benötigt, wenn Sie Spezialeffekte für Film- und Fernsehproduktionen durchführen wollen wie beispielsweise Explosionen, Einschüsse und Körperschüsse. Er berechtigt Sie zum Erwerb von Produkten der Klasse T2, sowie zu Sprengstoffen und sprengkräftigen Anzündmitteln. Er setzt jedoch den Besitz eines gültigen Bühnen- oder Großfeuerwerkerscheines voraus.

Termine und Preise

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